LPA-Permanenzen: Der Minister verschiebt das Inkrafttreten der neuen Regelung
Der Verwaltungsvertrag, der 2012 mit der Regierung Di Rupo geschlossen wurde, stellt eine « Optimalisierung » der Anwesenheit des Landespensionsamtes (LPA) in der Öffentlichkeit (Artikel 11) in Voraussicht.
Zur Implementierung dieses Vertrags hat das LPA beschlossen – nach der positiven Stellungnahme und einstimmigen Zustimmung seines Verwaltungsausschusses - um die Pemanenzen ab dem ersten Oktober zu reorganisieren.
Das Ziel, das die Verwaltung erreichen will, betrifft keine Haushaltseinsparung, sondern eine noch bessere Dienstleistung für die Bürger und Bürgerinnen:
Diese Reorganisierung muss im Prinzip eine größere Anwesenheit des LPAs in der Öffentlichkeit ermöglichen. Das Landespensionsamt beabsichtigt, hieran 8.202 statt heutzutage 6.602 Stunden zu widmen. Während die Permanenzen heute nur 1 bis 2 Stunden versichert werden, müssen diese ab dem 1. Oktober nach einem festen Stundenplan stattfinden: von 09.00 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr. Es wurde geplant, dass zugunsten der Selbständigen 1 Mal im Monat ein INASTI-Vertreter anwesend sein würde. Da der PdöD und das LPA fusionieren werden, werden die erteilten Informationen sich auf alle Rentensysteme (Arbeitnehmer, Beamte, Selbständige) beziehen und die Bürger mit einer gemischten Karriere erlauben, alle nützlichen Informationen über Ihre Rechte auf eine Rente, die in jedem der Systeme aufgebaut werden können, zu bekommen.
Die Reorganisation der Permanenzen wird durchgeführt mit der Absicht, unser ganzes Gebiet zu erreichen. Deshalb hat die Verwaltung darauf geachtet, dass die Bürger und Bürgerinnen keine allzu großen Strecken zu fahren haben, um sich zu einer Permanenz zu begeben, obwohl dieser Schritt im Prinzip außergewöhnlich ist.
Trotzdem haben verschiedene Gemeinden darum gebeten, ihre – vom LPA abgeschaffte - Permanenz zu behalten. Vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung muss nach gemeinsamer Beratung mit den betroffenen Gemeinden überprüft werden, ob der Erhalt einer unbürokratischen und heimnahmen Dienstleistung für alle Bürger und Bürgerinnen gewährleistet werden kann, egal wo sie wohnen.
Pensionsminister Daniel BACQUELAINE : «Unter Berücksichtigung der Bitte mehrerer Gemeinden, die vom LPA abzuschaffenden Permanenz zu erhalten, habe ich darum gebeten, die neue Regelung zu verschieben. Auf diese Weise kann überprüft werden, ob mit der neuen Regelung eine heimnahe und unbürokratische Dienstleistung für alle Bürger und Bürgerinnen gewährleistet werden kann. Wenn sich herausstellt, dass eine abgeschaffte Permanenz zu einer zu langen Fahrstrecke führt, um eine Permanenz, die nach dem Plan des LPA erhalten bliebt, zu erreichen, werde ich bitten, diese abgeschaffte Permanenz wieder in die Regelung aufzunehmen! ».