Alle Minimalpensionen werden steigen
An diesem Freitag erließ der Ministerrat eine Reihe Maßnahmen, um die Pensionen aufzuwerten, damit sie an den Wohlstand angepasst werden und dem Ziel, die niedrigsten Pensionen an die europäische Armutsgrenze heranzuführen.
Die eingestellten Mittel für die Pensionen der Arbeitnehmer und der Selbständigen (ohne die EGB zu betrachten, die auch aufgewertet wird) steigen von 238,5 Millionen Euro für das Jahr 2013-2014 auf 497,2 Millionen Euro für das Jahr 2015-2016. Es ist also ungefähr eine halbe Milliarde , die in zwei Jahren für die Aufwertung der Pensionen verwendet wird, also mehr als das Doppelte der Beiträgen, die für die Pensionen für das Jahr 2013-2014 verwendet wurden !
So werden alle Minimalpensionen um 2% steigen. Darüber hinaus werden die ältesten Pensionen eine spezifische Aufwertung erhalten : die Pensionen von vor 1995 erhalten eine Aufwertung von 1% , und die Pensionen, die in 2010 und 2011 in Kraft getreten sind – also die Pensionen, die vor 5 Jahren in Kraft getreten sind -, werden auch um 2% steigen.
Das Urlaubsgeld, das sich heutzutage auf 646,48 Euro für eine alleinerziehende Person und auf 808,10 Euro für ein Haushalt beziffert, wird auch um 5,9% steigen. Diese Maßnahme betrifft ungefähr 1.850.000 Rentner.
Zum Schluss werden die im Falle einer gemischten Laufbahn anwendbaren Minimalpensionen erhöht, um den betroffenen Rentnern den Ersatz der Minimalpension, der im System der Selbständigen und Arbeitnehmer vorgesehen ist, zu garantieren. Diese Maßnahme betrifft 250.000 Rentner.
Ich freue mich darauf, dass diese Vorschläge, die im Haushaltsrahmen eines Wohlstandsumschlages erfolgen, nicht mehr der Reduzierung von 40% unterliegen, die von der vorherigen Regierung beschlossen wurde. Diese werden den Rentnern, die über die schwächsten Einkommen verfügen, eine substanzielle Verbesserung ihres Lebensniveaus gestatten.