Pressemitteilung

Pension der Polizisten: ein erster Schritt hin zu einem Abkommen

Der Minister für Pensionen setzt das Maßnahmenpacket „Pension“ des Regierungsabkommens um

 

In seinem Urteil vom 10. Juli 2014 hat der Verfassungsgerichtshof die gesetzliche Bestimmung, die ein Vorzugsregime für die Pension der Personalmitglieder des operativen Korps der integrierten Polizei bewahrte, annulliert.

Im Rahmen dieser Bestimmung konnten die betroffenen Polizeibeamten, nach den Referenzen, je nach zughörigem Kader noch im Alter von 54, 56 oder 58 Jahren in den Ruhestand treten.

Das Regierungsabkommen sieht vor, dass die Regierung das Urteil des Verfassungsgerichts ausführen wird. Es sieht jedoch eine Übergangsbestimmung, die dem Minister für Pensionen untersteht, und ein Übergansregime für das Karriereende, das dem Innenminister untersteht, vor.

Der Ministerrat hat auf Initiative des Ministers Daniel Bacquelaine diesen Freitag den Gesetzesvorentwurf, der die Übergansbestimmung umsetzt, gutgeheißen. Dieser sieht vor, dass das Vorzugsregime für alle Mitglieder der integrierten Polizei bewahrt bleibt, die, vor dem Datum des besagten Urteils, d.h. vor dem 10. Juli 2014, ihre Rente beantragen durften.

Da der Pensionsantrag ein Jahr vor der Verrentung gestellt werden darf, bewahrt diese Bestimmung das Vorzugsregime zu Gunsten der Mitglieder der integrierten Polizei, die spätestens am 10. Juli 2015, die vorgesehenen Alters- und Laufbahnbedingungen erfüllen, um in Genuss des Vorzugsregimes zu kommen.

2.500 Polizeibeamten werden von dieser, im Regierungsabkommen vorgesehenen Bestimmung, profitieren können. Es ist Dringlichkeit geboten, da ihre Anfragen in der Erwartung des Inkrafttretens der Bestimmung blockiert waren, die dem Verhandlungskomitee der integrierten Polizei vorgestellt wurde und die noch dem Komitee A vorgelegt werden muss.

Der Minister Bacquelaine : „Ich bin sehr froh, dass ein erster wichtiger Schritt gemacht wurde, um  ein Abkommen bezüglich der Pensionen der Polizeibeamten zu erlangen. Es gilt nun ein Abkommen anzustreben, das ein Maßnahmenpacket bezüglich des  Übergansregimes für das Karriereende beinhaltet.“

 

Kontakt

Koen Peumans, Wortführer von Daniel Bacquelaine, Minister für die Pensionen
+32(0)473 81 11 06 -  koen.peumans@bacquelaine.fed.be