Überreichung des Jahresberichts 2015 der Rentenombudsmänner an den Pensionsminister
Dieses Jahr widmet der Bericht dem Kampf gegen die Armut unter der älteren Bevölkerung besondere Aufmerksamkeit.
Anläßlich einer Pressekonferenz heute, Diensttag, den 19. April 2016, haben die Rentenombudsmänner Ihren Jahresbericht 2015 dem Pensionsminister, Daniel BACQUELAINE, überreicht. Dieses Jahr widmet der Bericht dem Kampf gegen die Armut unter der älteren Bevölkerung besondere Aufmerksamkeit.
Dieser Bericht bildet den Anlaß, sich mit den Folgen der von der Regierung momentan durchgeführten Rentenreform zu beschäftigen. Es steht fest, daß diese Reform eine erhebliche Senkung des Armutsrisikos unter der älteren Bevölkerung erlauben wird. Diese Feststellung ist hauptsächlich auf die Verlängerung der Berufstätigkeit und demzufolge den Erwerb von neuen Rentenansprüchen infolge der Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters zurückzuführen.
Auf seiner Ebene trägt der Ombudsdienst auch zur Senkung des Armutsrisikos unter der älteren Bevölkerung bei und dies ab dem Moment, wo der Ombudsdienst damit anfängt, Beschwerden zu ermitteln und letztendlich Empfehlungen, die sich aus dieser Ermittlung ergeben, macht. In dieser Hinsicht können zwei wichtige Vorschläge betont werden:
- Der erste bezieht sich auf die Bedingungen für die Erteilung der Einkommensgarantie für Betagte, eine Art Sozialleistung für ältere Menschen, die sich in einer heiklen Finanzlage befinden. Die heutigen Vorschriften sehen eine automatische Ermittlung der Rechte auf die Einkommensgarantie für Betagte nur zugunsten der Arbeitnehmer und der Selbständigen vor. Der Ombudsdienst schlägt vor, diese Ermittlung von Amts wegen auf die Beamten mit einer niedrigen Rente zu erweitern. Der Ombudsdienst schlägt auch vor, das Recht auf die Einkommensgarantie für Betagte regelmäßig zu untersuchen. In dieser Hinsicht werden die Rechte der Rentner insbesondere dank dem Zusammenschluß der Versorgungseinrichtungen (LPA – PdöD) verbessert werden.
- Der zweite bezieht sich auf die Notwendigkeit, den Bezug zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit und dem Rentenbetrag zu verstärken. Die Ombudsmänner schlagen bereits seit langem vor, daß die sämtliche geleistete Arbeitszeit für die Berechnung der Mindestrenten berücksichtigt wird und dies in allen Rentenprogrammen. Der Koalitionsvertrag erteilt dieser Ambition eine wichtige Rolle. Deswegen muß es Reformen geben was die Bedingungen für das Recht auf eine Mindestrente betrifft, indem eine bestimmte tatsächlich geleistete Arbeitszeit vorgesehen wird.
Der Pensionsminister, Daniel BACQUELAINE, hat versichert, diese Feststellungen aufmerksam zu betrachten, sodaß eine angemessene Antwort erteilt werden kann.
Der Pensionsminister, Daniel BACQUELAINE : « Der Bericht der Rentenombudsmänner bildet ein qualitativ hochwertiges Instrument, um die Bilanz der angenommenen Reformen zu ziehen und sich ein Bild von der Zukunft unseres Rentensystems zu machen. Neben anderer Untersuchungen (Internationaler Währungsfonds, Nationaler Planungsbüro, Belgische Nationalbank) betont der Bericht die positiven Folgen der Rentenreform im Kampf gegen die Armut unter der älteren Bevölkerung. Ich wünsche, daß sich unsere Politik in dieser Richtung fortsetzt, indem sie sich, unter anderem, von den Empfehlungen der Rentenombudsmänner inspirieren läßt ». |