Der Pensionsminister hat die Bildungsminister empfangen
Die Beratung über die künftigen Rentenreformen wird mit den Gemeinschaften fortgesetzt
Am Montag hat der Pensionsminister, Daniel BACQUELAINE, die drei Bildungsminister der Gemeinschaften unseres Landes, Hilde CREVITS, Marie-Martine SCHYNS und Harald MOLLERS, empfangen. Diese Begegnung war eine Chance, die Reformen, die bei der letzten Haushaltskontrolle im April entschieden wurden, zu besprechen.
I Harmonisierung der Diplombonifikation bei der Rentenberechnung
Während des Gesprächs hat Minister BACQUELAINE hauptsächlich die Harmonisierung der Diplombonifikation bei der Rentenberechnung betont. In Zukunft müssen die Beamten, die sich die Berücksichtigung ihrer Studienjahre bei ihrer Rentenberechnung wünschen, einen Regularisierungsbeitrag bezahlen, wie dies auch der Fall ist für die Arbeitnehmer und die Selbständigen. Der Pensionsminister hat erneut betont, daß es keinesfalls eine Abschaffung dieser Regelung betraf.
Daniel BACQUELAINE hat den Erhalt der erworbenen Ansprüche erneut betont. So kann, zum Beispiel, im Hinblick auf seine Rentenberechnung ein Beamter, der 4 Studienjahre beweisen kann und bereits ¾ einer vollständigen Karriere geleistet hat, ohne Nebenkosten die drei für das Diplom erforderlichen Jahre genießen.
Laut dem Koalitionsvertrag wird der Pensionsminister den Nationalen Rentenausschuß bitten, sich mit den Modalitäten dieser Maßnahme zu befassen. Neben den Sozialpartnern sind die Gemeinschaften im ʺSonderausschuß für den öffentlichen Dienstʺ vertreten. Sie werden am praktischen Inkrafttreten dieser Harmonisierung der Diplombonifikation mitarbeiten.
II Änderung der Präferenztantiemen
Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, werden die Präferenztantiemen erst nach der Arbeit des Nationalen Rentenausschusses über die Berücksichtigung der Schwere der Arbeit bei der Rentenberechnung abgeschafft werden. Es ist die Absicht, ein veraltetes System aus dem 19. Jahrhundert zu einem System, in dem die geänderte Realität der Arbeitswelt integriert ist, evolvieren zu lassen. Die Inkraftsetzung dieser Reform wird dem Nationalen Rentenausschuß, in dem die Gemeinschaften vertreten sind, ebenfalls zugeteilt.
Die Haushaltsersparungen bezüglich dieser Abschaffung werden dazu beitragen, den Haushaltsumschlag zu ergänzen, der von der Regierung im Hinblick auf die Gewährung günstigerer Rentenmodalitäten für Arbeitnehmer, die eine Anerkennung der Schwere ihrer Arbeit genießen können, festgelegt werden wird.
Minister BACQUELAINE hat erneut sein Vorhaben bestätigt, die künftigen Rentenreformen zur Beratung mit den Gemeinschaften vorzulegen: ʺInnerhalb des nationalen Rentenausschusses sind die Gemeinschaften an den Reformen auf dem Gebiet der Diplombonifikation und der Berücksichtigung der Schwere der Arbeit beteiligt. Es betrifft zwei wesentiche Dossiers, für die die Minister ihren Willen, die Beratungsgespräche fortzuführen, bestätigt habenʺ. |