Pressemitteilung

Die Renten zwischen 15.518€ und 16.650€ werden weniger besteuert

Der Pensionsminister Daniel BACQUELAINE löst ein Problem, das seit langem besteht, indem er den Abgeordneten ein Amendement zum Programmgesetz bezüglich des Artikels 154 § 3 des Einkommenssteuergesetzbuches vorschlägt. Das Amendement beabsichtigt, dass eine Erhöhung des Bruttorentenbetrags auch zu einer Erhöhung des Nettorentenbetrags führt.

Dank dem Wohlstandsumschlag 2015-2016 wurden die Nettobeträge vieler Renten erhöht. Die Bruttorenten, von denen die Beträge zwischen 15.518€ und 16.650 € liegen, werden von dieser Erhöhung nicht betroffen, da diese Erhöhung infolge der Steuerprogression, die die Erhöhung des Rentenbetrags übersteigt, aufgehoben wird.

Das Amendement wird den Rentnern, derer Rentenbetrag erhöht wurde, erlauben, tatsächlich einen höheren Nettorentenbetrag zu erzielen.

Auf Initiative des Pensionsministers wurden die erforderlichen Gelder im Rahmen der von der Regierung vorgenommenen Tax Shift bereitgestellt, sodass die Renten, die ab 2015 erzielt werden, von dieser Maßnahme betroffen werden.

 

Pensionsminister Daniel BACQUELAINE : “Es freut mich, endlich eine Lösung gefunden zu haben für ein Problem, das seit langem besteht und auf diese Weise erzielen manche Rentner jetzt tatsächlich eine Erhöhung ihrer Rentenbeträge ”

 

Erläuterung

Die Einkommen sind in erster Linie der Personensteuer und in zweiter Linie der Gemeindesteuer ausgesetzt. Diese Steuer, die je nach Gemeinde unterschiedlich ist, wird berechnet, indem ein Prozentsatz der Personensteuer angewandt wird. Artikel 154 § 3 wurde ursprünglich eingeführt, ohne die zusätzliche Gemeindesteuer zu berücksichtigen. Um dieses Problem zu lösen, schlägt das Amendement vor, den Steuerbetrag vor der Erhebung der zusätzlichen Gemeindesteuer um 9% zu erhöhen. Diese Erhöhung tritt in Kraft, wenn die Netto-Einkommen ganz aus Sozialeinkommen oder Renten bestehen.

Kontakt

Koen Peumans, Sprecher des Pensionsministers Daniel Bacquelaine
+32(0)473/81.11.06 -  koen.peumans@bacquelaine.fed.be