Anerkennung der schweren Berufe
Der erste Schritt ist getan !
BRÜSSEL – Die Sozialpartner, vereint im Ausschuß der schweren Berufe des Nationalen Rentenausschuß,- haben - was die Renten betrifft - dem ersten Bericht über die Anerkennung der schweren Berufe zugestimmt.
Die Sozialpartner haben beschlossen, - was die Renten betrifft - die Gespräche über die Anerkennung der schweren Berufe in Rahmen einer ʺgemeinsamen Vorgehensweiseʺ fortzusetzen. Diese Vorgehensweise besteht darin, Kriterien für die Beschwerlichkeit eines Berufs festzulegen, die genau, objektiv, verifizierbar, meßbar und registrierbar sind und die es erlauben, Berufskategorien zu identifizieren, die vorteilhaftere Modalitäten genießen was die Renten betrifft.
Diese “individuelle Vorgehensweise”, die darin besteht, die individuelle Lage des Arbeitsnehmers für die Anerkennung eines schweren Berufs zu berücksichtigen, bleibt erhalten für Arbeitnehmer, die eine Behinderung haben oder schwer krank sind. Sie wird auch für die Selbständigen, für die kein Registrierungssystem ausgearbeitet werden kann, berücksichtigt werden.
Der Ausschuß hat 4 Kategorien von Kriterien zur Kenntnis genommen, die im Rahmen der Gespräche bezüglich des öffentlichen Dienstes festgelegt wurden:
· Belastende Arbeitsbedingungen infolge physischer Belästigung durch die Arbeitsumgebung oder infolge körperlicher Belästigung;
· Belastende Arbeitsorganisation;
· Belastend infolge größerer Sicherungsrisiken;
· Belästigung psychischer oder emotionaler Art.
Die Bestimmung der Kriterien, die berücksichtigt und eingeführt werden, wird unter Berücksichtigung des budgetären Spielraums, der von der Regierung während der nächsten Etatbesprechung festgelegt wird, erfolgen.
Die Anerkennung der schweren Berufe wird es erlauben, die Pensionierung vorzuziehen und/oder den Rentenbetrag zu valorisieren.
Der Pensionsminister, Daniel BACQUELAINE: “Ich freue mich über diesen ersten Schritt in der Anerkennung – was die Renten Betrifft - der Beschwerlichkeit mancher Berufstätigkeiten. Jetzt muß der budgetäre Spielraum festgelegt werden, wenn ein Beruf als schwer anerkannt wird. Danach muß die Einführung der Kriterien für die schweren Berufe und deren Auswirkung auf die Rentenansprüche präzisiert werden”.