Pressemitteilung

Eine Zusatzrente fortan auch möglich für Selbständige, die natürliche Personen sind

Verallgemeinerung der zweiten Rentensäule

Eine Zusatzrente fortan auch möglich für Selbständige, die  natürliche Personen sind

 

Am Mittwoch, dem 20. Juli, hat der Ministerrat auf Vorschlag des Ministers Daniel BACQUELAINE und des Ministers Willy BORSUS dem Gesetzesvorentwurf zugestimmt, der den Selbständigen, die natürliche Personen sind, den mitarbeitenden Ehegattinnen/Ehegatten und den mitarbeitenden Selbständigen die Möglichkeit gibt, eine Zusatzrente aufzubauen.  

 

Die Selbständigen – natürliche Personen oder Betriebsleiter – haben die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzrente für Selbständige aufzubauen, aber zur Zeit können nur selbständige Betriebsleiter eine Zusatzrente erhalten und dies über die Rechtsperson, die sie leiten. Selbständige, die eine Berufsaktivität als natürliche Person ausüben, Bäcker zum Beispiel, haben nicht die Möglichkeit, eine Zusatzrente über dem Betrag, der im Rahmen der freiwilligen Zusatzrente für Selbständige erlaubt ist,  zu genießen. Fortan werden die Selbständigen, die natürliche Personen sind, eine Zusatzrente der zweiten Rentensäule aufbauen können, deren Vorteile und Begrenzungen denen, die für selbständige Betriebsleiter vorgesehen werden, gleichen.

Der Text des Entwurfs wurde so aufgestellt, daß Kohärenz mit der geltenden Gesetzgebung bezüglich der Zusatzrente für die Selbständigen und die Arbeitnehmer gewährleistet wird. Auf diese Weise wird garantiert, daß die Namen und die verwendeten Strukturen mit denen in anderen Regelungen über die Zusatzrenten identisch sind.

Der Pensionsminister, Daniel Bacquelaine: “Die Möglichkeit für die Selbständigen, die natürliche Personen sind, um eine zweite Rentensäule aufzubauen bildet einen ganz schönen Schritt zur Verallgemeinerung der zweiten Rentensäule. Die Vereinbarung über die gesetzliche Ertragsgarantie bildete eine Bedingung, um ihre Entwicklung zu gewährleisten. Ich habe die Absicht, mit Elan auf unser Ziel hinzuarbeiten, indem es fortan dem  Vertragspersonal des öffentlichen Dienstes erlaubt wird, eine zweite Rentensäule aufzubauen und es fortan den Arbeitnehmern des privaten Sektors erlaubt wird, eine freiwillige Zusatzrente aufzubauen. Ich will diese zweite Rentensäule verstärken, sodaß jeder die zweite Rentensäule genießen kann und ein Abgabenniveau in Höhe von mindestens 3% des Gehalts erreicht wird, in jedem Sektor. Dies ist tatsächlich eine der besten Garantien, um die Kaufkraft der Rentner in Zukunft zu verstärken.”