Der Pensionsminister, Daniel Bacquelaine, fängt morgen mit der sozialen Konzertierung über wichtige Reformen, u.a. über die Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters, an

Die Gesetzentwürfe, die am 3. April zur Genehmigung des Ministerrades vorgelegt wurden, enthalten verschiedene Pensionsreformen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Die Reformen betreffen :
- Die Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters auf 66 Jahre im Jahre 2025 und auf 67 Jahre im Jahre 2030.
- Die Fortführung der Reformen über die Alters- und Karrierebedingungen, die erfüllt sein müssen, um in Frühpension zu gehen: Das Minimumalter, das für 2016 auf 62 Jahren festgestellt wurde, wird 2017 um ein Jahr auf 62,5 Jahre erhöht 2018 und 63 Jahre. Für die längeren Karrieren vorsieht man Ausnahmen.
- Die Fortführung der Reformen über die Erhöhung des Minimumalters, um eine Hinterbliebenenrente zu bekommen. Die frühere Regierung hatte das Alter auf 50 Jahre festgelegt. Dieses Alter wird 2030 stufenweise auf 55 Jahre erhöht.
Diese Vorentwürfe wurden gemeinsam von den drei zuständigen Verwaltungen (LPA, PdöD und LISVS) ausgearbeitet, damit eine kohärente und getreue Durchführung des Koalitionsvertrages garantiert wird.
Für Daniel Bacquelaine bedeutet diese erste Lesung durch den Ministerrat den Anfang der sozialen Konzertierung, die zugleich für jedes Rentensystem stattfinden wird. Die Konzertierung wird im Rahmen der üblichen Beratungsgremien (Verwaltungsausschuss LPA, Ausschuss A und der Verwaltungsausschuss der Selbständigen) und wird bis Ende Mai dauern.
Am Ende dieser Konzentrierung wird der Ministerrat die verschiedenen Gesetzentwürfe neu untersuchen
Die Reformen sind erforderlich, wenn wir unser Pensionssystem und unser Sozialversicherungssystem aufrechterhalten wollen. Die Reformen stehen im Einklang mit den Empfehlungen der Europäischen Kommission für unser Land.
Es ist höchste Zeit, die Sachen klar und eindeutig zu benennen: Sogar wenn die Reformen (die in den meisten europäischen Ländern schon durchgeführt sind) unsere Mitbürger und Mitbürgerinnen verpflichten, länger zu arbeiten, bedeutet dies nicht, dass jeder bis 67 Jahre arbeiten muss, wie manche falsch behaupten.
Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden, ist es noch immer möglich, in Frühpension zu gehen. Die Leute, die ihre Berufskarriere mit 18 angefangen haben, werden noch immer mit 61 in Rente gehen können.
Es wird zudem auch noch berücksichtigt werden, wie schwer die Berufe sind, damit die Arbeitsnehmer mit einem schweren Beruf immer noch früher in Rente gehen können.
Zuletzt hat die Regierung die Absicht, Teilzeitrente zu ermöglichen. Ziel ist, ein reibungsloser Übergang zwischen einer Vollzeitbeschäftigung und der Rente zu ermöglichen.
Der nationale Pensionsausschuss, der im Juni dieses Jahres gegründet wird, wird sich zunächst mit der Frage der schweren Berufe befassen. Diese Konzertierung ist extrem wichtig, da es laut dem Koalitionsvertrag möglich sein muss, „die günstigsten Modalitäten festzulegen, was die Karrierebedingungen für (Früh)Pension und Pensionsberechnung betrifft“
Daniel Bacquelaine: “jetzt kommen die Sozialpartner an die Reihe. Wir werden ihre Fragen berücksichtigen, soweit sie die Ziele der Reformen nicht anzweifeln. Die Reformen sind erforderlich, wenn wir langfristig die Renten auszahlen wollen und alten Menschen ein Leben in Würde ermöglichen wollen.“
Kontakt
Koen Peumans, Pressesprechers des Pensionsministers Daniel Bacquelaine
+32(0)473/81.11.06 - koen.peumans@bacquelaine.fed.be