Erhöhung des Alters für die Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen nach 365 Tagen Krankenurlaub
Dieses Alter wird auf das Alter der Frührente abgestimmt
Diesen Mittwoch, den 15. Juni, ist der Geseztesentwurf zur Anpassung des Artikels 83 des Gesetzes vom 5. August 1978 dem Sozialausschuß der Abgeordnetenkammer vorgelegt worden.
Dieser Artikel sieht für Beamten die Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen vor und dies am ersten Tag des Monats, in dem sie, im Alter über 60, insgesamt 365 Tage Krankenurlaub oder 365 Tage Nichtverfügbarkeit wegen Krankheit erreicht haben. Das Alter von 60 Jahren wurde festgelegt unter Berücksichtigung des Mindestalters, das – als damals (1978) das Gesetz abgestimmt wurde – es den Leuten erlaubte, in Frührente zu gehen.
Nach den aufeinanderfolgenden Rentenreformen der vorigen und der heutigen Regierung ist das Alter, in dem man in Frührente gehen kann, allmählich erhöht worden. Die Anpassungen des Artikels 83 bezwecken die Abstimmung der Erhöhung des Alters von 60 Jahren auf das Alters, das es der Berufsbevöllkerung erlaubt, in Frührente zu gehen.
Dies bedeutet, daß das Alter von 60 Jahren erhöht wird:
- auf 62 Jahre ab dem 1. Juli 2016
- auf 62,5 Jahre ab dem 1. Januar 2017
- auf 63 Jahre ab dem 1. Januari 2018
Der Pensionsminister, Daniel BACQUELAINE :
« Indem Artikel 83 angepasst wird, möchte ich – unter Berücksichtigung der verschiedenen Rentenreformen, die abgestimmt wurden – die Kohärenz unseres Rentensystems gewährleisten. In Zukunft wird die Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen erst über 62, danach über 62,5 und schließlich über 63 möglich. Diese Erhöhung wird es den Beamten erlauben, länger ihre Möglichkeit zur sozialen Reintegration sowie die Anzahl ihrer Tage Krankenurlaub zu behalten. »