Eine neue « soziale Rentenprämie »
Diese Maßnahme wertet die Mindestrenten auf und verstärkt die Beziehung zwischen Arbeit und Rente
In Rahmen der Tax Shift hat die Regierung beschlossen, einen Etat in Höhe von 25 Millionen Euro der Aufwertung der Mindestrenten nebst dem Wohlstandsumschlag (497 Millionen Euro für die Renten im Zeitraum 2015-2016) zu widmen.
Diesen Mittwoch, den 15. Juni, wurde dem Gesetzesentwurf zur Bestimmung der Maßnahmen für die Zuweisung von 25 Millionen an die niedrigsten Renten einstimmig mit drei Enthaltungen vom Sozialausschuß der Abgeordnetenkammer zugestimmt.
Der Text sieht vor, daß für die Rentner mit einer vollständigen Laufbahn (45 tatsächliche Laufbahnjahre oder gleichgesetzte Perioden) im Rentensystem für Arbeitnehmer oder im Rentensystem für Selbständige die Renten erhöht werden. Die Erhöhung wird in Form einer Nachholprämie durchgeführt werden, die im Dezember 2016 bezahlt wird. Ab 2017 wird der monatliche Rentenbetrag erhöht werden.
Es muß betont werden, daß diese Erhöhung der Mindestrente eine Ergänzung zur Erhöhung in Höhe von 2%, die bereits im September 2015 durchgeführt wurde, ist. In einem Jahr handelt es sich also um eine Rentensteigerung um 2,7%, was 31€ im Monat gleicht für ledige Rentner mit einer vollständigen Laufbahn.
Diese soziale Maßnahme entspricht zwei Zielen, die im Koalitionsvertrag angestrebt werden: (1) die Aufwertung der Mindestrenten und (2) die Verstärkung der Beziehung zwischen der Berufslaufbahn und dem Rentenbetrag.
Der Pensionsminister, Daniel BACQUELAINE:
“Dieser Gesetzesentwurf führt einen neuen Typ « soziale Rentenprämie » ein für Männer und Frauen, die trotz einer langen Laufbahn nur eine Mindestrente erhalten. Die Regierung hat die Absicht, sich auf diese Weise erkenntlich zu zeigen für die gelieferten Leistungen der Arbeitnehmer, die eine vollständige Laufbahn haben, aber nicht im ausreichenden Maße eine Rente aufgebaut haben, sodaß sie nur eine Mindestrente erhalten.” |