Polizistenpensionen: Die Abgeordnetenkammer verabschiedet das Gesetz des Ministers Daniel Bacquelaine
2500 Polizisten und Polizistinnen sind betroffen
Die Abgeordnetenkammer hat heute das Gesetz verabschiedet, das die Übergangsmaßnahme bezüglich der Pensionen der Polizisten und Polizistinnen regelt. Am vergangenen 29. April hatte der Sozialausschuss diesen Gesetzentwurf auf Initiative des Ministers Daniel Bacquelaine genehmigt. Der Gesetzestext wird zunächst im Belgischen Staatsanzeiger veröffentlicht.
Zur Erinnerung: Infolge des Urteils vom 10. Juli 2014 hatte das Verfassungsgericht die gesetzliche Bestimmung, die eine Präferenzrentenregelung für das Einsatzkader der integrierten Polizei enthielt, für nichtig erklärt. Aufgrund dieser Regelung konnten die betroffenen Polizisten und Polizistinnen mit 54, 56 oder 58 Jahren – je nach dem Kader, zu dem sie gehörten– in Pension gehen.
Das Koalitionsabkommen bestimmt, dass die Regierung das Urteil des Verfassungsgerichts vollstrecken wird. Das Koalitionsabkommen enthält aber auch eine Übergangsbestimmung, für die der Pensionsminister und eine Laufbahnenderegelung, für die der Innenminister verantwortlich ist.
Laut der Übergangsbestimmung bleibt die Präferenzregelung für alle Personalmitglieder der integrierten Polizei erhalten, die ihre Pension vor dem Urteil des Verfassungsgerichts, d. h. dem 10. Juli 2014, hätten beantragen können. Da die Rente ein Jahr vor der Pensionierung beantragt werden kann, bleibt die Präferenzregelung für die Personalmitglieder der integrierten Polizei erhalten, die spätestens am 10. Juli 2015 den Alters- und Laufbahnbedingungen entsprechen.
Kontakt
Koen Peumans, Sprecher des Daniel Bacquelaine, Pensionsminister
+32(0)473/81.11.06 - koen.peumans@bacquelaine.fed.be