Pressemitteilung

Rentenreform: Bilanz 2015

2015 hat die strukturelle Reform unseres Rentensystems begonnen. Zahlreiche Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag wurden bereits vom Parlament angenommen und fangen jetzt an, Früchte abzuwerfen.

Rentenreform: Bilanz 2015

Die Rentenreformen, die der befugte Minister, Daniel BACQUELAINE, 2015 annehmen ließ, sind zahlreich. Nach Schritten auf dem Gebiet der Sozialberatung, ruhigen parlamentarischen Debatten und ohne sterile Polemik wurde eine Anzahl von unentbehrlichen Reformen angenommen. Der Großteil dieser Reformen beabsichtigt die Erhöhung des durchschnittlichen Ausscheidensalters auf dem Arbeitsmarkt, sodass die finanzielle und soziale Haltbarkeit unseres Rentensystems gewährleistet werden kann. Die Laufbahnverlängerung muss dazu beitragen, dass das finanzielle Gleichgewicht unseres Sozialschutzsystems gewährleistet wird und die durchschnittlichen Rentenbeträge erhöht werden.

Im Hinblick auf Gerechtigkeit beabsichtigen diese Reformen auch eine allmähliche Harmonisierung zwischen den verschiedenen Rentensystemen (Arbeitnehmer, Beamte, Selbständige).

Zudem hat Daniel BACQUELAINE neue Institutionen errichtet mit dem Ziel, dass die  Sozialberatung, die mit den weiteren strukturellen Reformen einherzugehen hat, verstärkt wird einerseits und das Wissen über die Renten gesammelt wird andererseits.

Diese Maßnahmen erfüllen die verschiedenen Empfehlungen der Europäischen Kommission und der OECD, damit unser Land Maßnahmen trifft im Hinblick auf die Steigerung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer und die Gewährleistung der finanziellen Haltbarkeit unseres Rentensystems.

Der letzte Bericht des Untersuchungsausschusses zur Bevölkerungsalterung betont den unentbehrlichen Charakter dieser Reform. Nebst der Tatsache, dass diese Reform zwischen 2014 und 2060 zu einer Verringerung der Steigerung der Alterungskosten um 1 ,9% des Bruttoinlandsprodukts führt, wird sie auch eine Steigerung der Beschäftigungsquote der Personen im Alter von 55 bis 66 Jahren erlauben. Die obengenannte Beschäftigungsquote müsste zwischen 2014 und 2060 um 15,4% steigen. 

Daniel BACQUELAINE : « In knapp über einem Jahr haben wir das Belgische Rentensystem schon durchgreifend geändert. »

 

Kontakt

Koen Peumans, Sprecher des Daniel Bacquelaine, Pensionsminister
0473/81.11.06 -  koen.peumans@bacquelaine.fed.be

 

Die im Jahre 2015  genommenen Maßnahmen:

Die Karrieren verlängern und die Rentensysteme harmonisieren 

Seit dem 1. Januar dieses Jahres werden Einkommen aus einer Berufsaktivität, die ein Rentner nach dem Alter von 65 Jahren oder nach 45 Laufbahnjahren erhält, keiner Beschränkung mehr ausgesetzt. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer zu erhöhen und die Wahlfreiheit der Leute zu verstärken, was die Verwaltung ihrer Karriere und ihrer Rente betrifft.

Wie der Rentenreformausschuss 2020-2040 empfiehlt, beabsichtigt die Abschaffung der Gratifikation für Diplome, die im Hinblick auf eine Frührente zuerteilt wird, eine allmähliche Harmonisierung zwischen den verschiedenen Rentensystemen der zu erfüllenden Laufbahnbedingungen, um in Rente zu gehen. 

Es ist wichtig, zu betonen, dass die Reform mit verschiedenen Übergangsregelungen einhergeht, die im Rahmen der Sozialverhandlungen verhandelt wurden, insbesondere zugunsten derjenigen, die bald in Rente gehen oder derjenigen, die am 1. Januar 2015 eine Beurlaubung vor dem Ruhestand genießen oder hätten genießen können.

Eine weitere, wichtige Reform wurde im Juli 2015 vom Parlament abgestimmt. Es betrifft die Reform, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erhöht und die Bedingungen, um in Frührente zu gehen und eine Hinterbliebenenrente zu genießen, weiter verschärft.

Das Gesetz vom 10. Augustus 2015 erhöht das gesetzliche Renteneintrittsalter 2025 auf 66 Jahre und 2030 auf 67 Jahre und dies laut einem der Szenarien, das vom Rentenreformausschuss 2020-2040 vorgetragen wurde.

Belgien ist also der Mehrheit der Europäischen Länder beigetreten, die das gesetzliche Renteneintrittsalter bereits auf 67 Jahre erhöht hatten oder entschieden hatten, dies zu tun (Dänemark, Deutschland, Griechenland, Island, Italien, Norwegen, Polen, Slowakei, Groß-Britannien, Irland und Spanien). Die Niederlande, die das gesetzliche Renteneintrittsalter auf 67 Jahre festgelegt haben, haben das Renteneintrittsalter zudem mit der Evolution der Lebenserwartung in Verbindung gebracht. 

Die soziale Haltbarkeit gewährleisten

Aus dem letzten Bericht des Untersuchungsausschusses zur Bevölkerungsalterung ergibt sich, dass die von dieser Regierung durchgeführten Reformen den Armutsgrad unter den Rentnern senken wird. Die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und die Verschärfung der Bedingungen, um in Frührente zu gehen, ohne dass die Referenzlaufbahn geändert wird, wird den Arbeitnehmern erlauben, zusätzliche Rechte aufzubauen und auf diese Weise im Durchschnitt eine höhere Rente zu erhalten.

Der Bericht betont ebenfalls, dass die Reformen die Ungleichheit senken werden, da die niedrigsten Renten am stärksten steigen werden. Dies wird dafür sorgen, dass das Armutsrisiko bei Arbeitnehmern mit einem unvollständigen Laufbahn und insbesondere bei Frauen senken wird.

Zudem hat die Regierung, infolge ihrer Entscheidung, den Wohlstandsumschlag wieder zu 100% auszuzahlen, dafür gesorgt, dass die Kaufkraft zahlreicher Rentner erhöht wird, vor allem der Rentner mit einer niedrigen Rente. 2015 und 2016 wurde fast eine halbe Milliarde der Aufwertung der Renten gewidmet, dies ist mehr als das Doppelte des Betrags, der im Zeitraum 2013-2014 den Renten zugeteilt wurde!

Am 1. Juni 2015 wurde die Mindestrente der Personen mit einem gemischten Laufbahn als Arbeitnehmer und Selbständiger -  was den Teil als Arbeitnehmer betrifft – der Mindestrente der Arbeitnehmer mit einem ganzen Laufbahn gleichgesetzt. 

Am 1. September 2015 wurden aufs neue Erhöhungen durchgeführt: Die Mindestrenten der Arbeitnehmer und der Selbständigen, die Einkommensgarantie für Betagte und die Summen, die als garantiertes Einkommen für Betagte ausgezahlt werden, wurden um 2% erhöht. Die Renten, die vor 1995 angefangen haben, wurden um 1% erhöht und die Renten, die 2010 angefangen haben, wurden um 2% erhöht.

Seit vielen Jahren konnte eine Verringerung der Bruttorente für bestimmte Rentner eine Verringerung der Nettorente zur Folge haben. Um diese Steuerfalle, die vor allem die Leute mit einer niedrigen Rente traf, zu schließen, wurde die Steuerveranschlagung berichtigt und gesenkt. Diese Steuerpflicht wird auch noch infolge der Abschaffung der 30%-Steuerklasse und die Erhöhung der Untergrenze der 45%-Steuerklasse, die im Rahmen der von der Regierung durchgeführten Tax-Shift beschlossen wurden, erleichtert werden. 

Die Sozialverhandlungen verstärken und das Wissen zusammenfügen

Durch das Gesetz vom 21. Mai 2015 hat Daniel BACQUELAINE drei neue Institutionen errichtet: Der Nationale Rentenausschuss, das Wissenszentrum und der Akademische Rat.

Der Nationale Rentenausschuss ist ein dreigliedriges Organ, das Vertreter der Arbeitgeber und der Selbständigen, der Arbeitnehmer des öffentlichen und des privaten Sektors und der Regierung vereint. Seine Aufgabe besteht darin, für jedes Rentensystem die Konturen mehrerer wichtigen Reformen festzulegen, wie die Berücksichtigung der Schwere einer Arbeitsstelle, die Möglichkeit, um in Teilzeitrente zu gehen, die Einführung einer Rente mit Punkten und die Modernisierung der Familiendimension unseres Rentensystems.

Das von einem Begleitausschuss geleitete Wissenszentrum, in dem die Generalverwalter der Pensionsinstitutionen, des föderalen Planbüros und der Minister, zu derer Befugnisse die Renten gehören, einen Sitz haben, liefert sämtliche technische Unterstützung, die für die Evaluierung und die richtige Einführung der auf die Renten bezogenen Vorschläge erforderlich ist.  Der Akademische Rat – der Nachfolger des Rentenreformausschusses 2020/2040 - hat die Aufgabe, wissenschaftlich begründete Ratschläge über die Rentenvorschläge zu erteilen.

Außerdem hat am 18. Dezember 2015 der Ministerrat einem Gesetzesvorentwurf des Pensionsministers zugestimmt, der die Gründung des föderalen Pensionsdienstes am 1. April 2016 beabsichtigt. Dieses neue Organ ist das Resultat der Fusion zwischen dem Landespensionsamt, das die Renten der Arbeitnehmer verwaltet, und dem Pensionsdienst des öffentlichen Diensten, der die Renten des öffentlichen Sektors verwaltet. Diese Fusion wird den beiden Organen erlauben, ihr Wissen und Kompetenzen zu teilen, um auf diese Weise den Bürgern und Bürgerinnen eine effiziente Dienstleistung anzubieten.

Die Zusatzrenten, eine längst erwartete Vereinbarung

Was die Zusatzrenten betrifft, hat Daniel BACQUELAINE die Sozialpartner gefragt, die Beratung über die gewährleistete Verzinsung, die unter der vorigen Regierung erfolgslos geblieben war, wieder aufzunehmen. Nach verschiedenen Monaten von Besprechungen, an denen das Kabinett des Pensionsministers teilgenommen hat, wurde letztendlich im Oktober zwischen den Sozialpartnern eine Vereinbarung getroffen. Die Regierung hat beschlossen, diese Vereinbarung ganz durchzuführen, was aufs neue die Wichtigkeit, die den Sozialverhandlungen gewidmet wird, betont.

 

Die Vereinbarung bietet eine ausgewogene Lösung, die sich nicht nur auf eine Überarbeitung der Ertragsgarantie beschränkt, sondern auch eine ganze Reihe von Maßnahmen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Zusatzrenten plant. Es ist die Absicht, die zweite Rentensäule zu verstärken und diese soviel wie möglich Arbeitnehmern  zugänglich zu machen.

 

Daniel BACQUELAINE : « Das Jahr  2016 wird uns die Möglichkeit bieten, die Anpassung unseres Rentensystems an der Bevölkerungsalterung mit unverminderter Entschlossenheit fortzuführen und sogar zu intensivieren. »