Der Sozialsausschuss der Abgeordnetenkammer verabschiedet einen Gesetzentwurf, der den Kumulationsverbot zwischen einer Berufsunfähigkeitspension und einem Ersatzeinkommen aufhebt
Globaler Kontext
Artikel 91 des Programmgesetzes vom 28. Juni 2013, das von der Di Rupo Regierung verabschiedet wurde, verbietet – rückwirkend zum 1. Januar 2013 – die Kumulation zwischen irgendwelcher Pension (die Rente im öffentlichen Dienst) und einem Ersatzeinkommen.
Nachdem diese Regelung in Kraft getreten war, hat sich herausgestellt, dass sie für manche Leute sehr nachteilige soziale Folgen herbeiführt.
Es betrifft hier eine Kategorie von Menschen, die bis zum Inkrafttreten des Programmgesetzes auf der Basis ihrer Karriere eine Berufsunfähigkeitspension mit Arbeitslosengeld (bezahlt vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung) oder einer Berufsunfähigkeitsrente oder Behindertengeld (bezahlt von der Krankenkasse) kumulierten.
Wegen des Kumulationsverbots mussten die betroffenen Personen eine der zwei Sozialleistungen ablehnen. Einzeln genügt aber keine der beiden Sozialleistungen, um in Würde zu leben.
Um solche dramatischen Folgen, die auf das Programmgesetz vom 28. Juni 2013 zurückzuführen sind, zu vermeiden, hat Daniel BACQUELAINE dem Sozialausschuss der Abgeordnetenkammer diesen Mittwoch einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitspension mit einem Ersatzeinkommen zu kumulieren, wiederherstellt, wenn letzteres Arbeitslosengeld oder Krankengeld betrifft. Die Maßnahme tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft.
Die neue Maßnahme gilt für rund 1000 Personen.
Ein Paar konkrete Beispiele
Henriette, geschieden und 50 Jahre alt, arbeitet seit 20 Jahren als Teilzeitkrankenschwester in einem öffentlichen Krankenhaus. Nachdem sie krank erklärt wurde, wurde sie endgültig für arbeitsunfähig befunden und erhielt sie demzufolge eine Berufsunfähigkeitspension. Auf ihrer anderen Arbeit bei einem örtlichen Gesundheitszentrum wurde sie entlassen. Demzufolge hatte sie Recht auf Arbeitslosengeld.
Die zwei Sozialleistungen, die sie beantragen kann, sind:
· Berufsunfähigkeitspension (Pensionsdienst des öffentlichen Dienstes): 581,86€ /Monat
· Arbeitslosengeld (Landesamt für Arbeitsbeschaffung): 827,74€ /Monat
Aufgrund des von der Di Rupo Regierung verabschiedeten Programmgesetzes erhält Henriette nur noch ihr Arbeitslosengeld in Höhe von 827,74€. Dank des Gesetzentwurfes des Ministers Bacquelaine wird sie in Zukunft wieder ihren vollständigen Monatsbetrag in Höhe von 1409,60€ erhalten. |
Georges, 52 Jahre alt, arbeitet seit 30 Jahren als Lehrer. Er hat zu 5/20 eine feste Stelle und ist zu 12/20 nicht fest angestellt. Nachdem er schwer krank wurde, erhielt er eine Berufsunfähigkeitspension und auch Behindertengeld.
Die zwei Sozialleistungen, die er beantragen kann, sind:
· Berufsunfähigkeitspension (PDöD): 1011,86€ /Monat
· Behindertengeld (Krankenkasse): 971,87€ /Monat
Aufgrund des von der Di Rupo Regierung verabschiedeten Programmgesetzes erhält Georges nur noch Behindertengeld in Höhe von 971,87€. Dank des Gesetzentwurfes des Ministers Bacquelaine wird er in Zukunft wieder seinen vollständigen Monatsbetrag in Höhe von 1983,73€ erhalten. |